Werde Passivmitglied im Verein MANY'S

Wir freuen uns über dein Interesse an einer Passivmitgliedschaft im Verein MANY’S. Als Passivmitglied wirst du Teil unserer Community und kannst auch während den Social Club-Zeiten unser Lokal besuchen – zum Beispiel, um etwas vom Gastroangebot To Go mitzunehmen, zu arbeiten, zu lernen oder einfach zu verweilen.

Bitte beachte, dass das Betreten des Fumoirs sowie der Erwerb von Studiencannabis für Passivmitglieder während den Social Club-Zeiten nicht gestattet sind.

⁠Du hast die Wahl zwischen zwei Passivmitgliedschaftsformen:

Bitte trage deine Kontaktdaten in das untenstehende Formular ein. Deine Angaben werden vertraulich behandelt und ausschliesslich für die Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit deiner Mitgliedschaft verwendet.

Wir freuen uns darauf, dich schon bald als MANY’S-Mitglied willkommen zu heissen!

100 $


Beitrittserklärung
Bitte lies dir unsere Beitrittserklärung sorgfältig durch und bestätige jeden einzelnen Punkt, um deine Anmeldung gültig und verbindlich zu machen.
Der Vorstand des Vereins ist zuständig für die Festlegung sämtlicher Richtlinien und Bestimmungen des Vereinsreglements. Dieses Reglement umfasst die Vereinsregeln, Kriterien für den Ausschluss von Mitgliedern und die Mitgliederbeiträge der Vereinsmitglieder.
Es ist von Bedeutung, die Privatsphäre der anderen Mitglieder durch vertraulichen Umgang mit deren persönlichen Daten zu respektieren.
Es ist wichtig, das Vereinslokal und seine Einrichtung zu schützen und eventuelle Schäden zu melden. Die Anweisungen des Verkaufspersonals und die allgemeinen Vorgaben der Hausordnung sind stets zu befolgen. Gewalt, sexuelle oder verbale Belästigungen gegenüber anderen Vereinsmitgliedern, absichtliche Beschädigungen und Diebstähle führen zu sofortigem Ausschluss.
Beim Betreten und Verlassen der Lokalität ist angemessene Lautstärke zu wahren und Rücksicht auf die Nachbarschaft zu nehmen. Es ist eine generelle Pflicht, die Sauberkeit zu gewährleisten. Der Zugang zum Gebäude des Lokals ist ausschliesslich während der festgelegten Öffnungszeiten gestattet. Wir behalten uns vor, die Öffnungszeiten je nach den Erfahrungen mit dem Besucherandrang gegebenenfalls anzupassen.
Das Betreten des Fumoirs, sowie das beziehen von Studiencannabis ist für Passiv-Vereinsmitglieder in den Social Club Zeiten untersagt.
Die Vereinsmitglieder tragen halbjährliche Mitgliederbeiträge in Höhe von CHF 100.- pro Mitglied. Diese Beiträge dienen zur Deckung der Kosten für den Betrieb der Konsumräume, die Vergütung des Personals und die Organisation von vereinsinternen Veranstaltungen. Vereinsmitglieder können freiwillig einen höheren Mitgliederbeitrag leisten, welcher vollumfänglich in das Lokal und seine Aktivitäten fliesst.
Die Mitgliederbeiträge werden jährlich durch die Vorstandsversammlung festgesetzt. Austritte aufgrund dessen sind innerhalb von zwei Wochen nach der Entscheidung zulässig. Andernfalls ist der Mitgliederbeitrag für das gesamte folgende Halbjahr zu begleichen.
Der Austritt als Vereinsmitglied ist jederzeit (auch ohne Begründung) möglich. Für die angebrochene Halbsjahresperiode ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen.
Vereinsmitglieder können durch den Vereinsvorstand jederzeit aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sie die Ziele und Interessen des Vereins missachten oder die Hausordnung und Vereinsregeln nicht einhalten. Ein Mitglied kann auch ohne detaillierte Angabe von Gründen vom Vorstand ausgeschlossen werden. Vor einem Ausschluss hat das betreffende Vereinsmitglied in jedem Fall das Recht, angehört zu werden.
Falls ein Vereinsmitglied trotz Mahnung den Mitgliederbeitrag nicht begleicht, wird er ebenfalls vom Vereinsvorstand aus dem Verein ausgeschlossen.
Durch meine Anmeldung akzeptiere ich das Teilnehmerreglement des Vereins MANY'S.
* In einer einfacheren Verständlichkeit und Lesbarkeit wurden im Teilnehmerreglement Begriffe wie "Studienteilnehmer", "Teilnehmer" etc. in gleicher Weise für Frauen und Männer verwendet.
 

Beitrittserklärung
⁠Bitte lies dir unsere Beitrittserklärung sorgfältig durch und bestätige jeden einzelnen Punkt, um deine Anmeldung gültig und verbindlich zu machen.
Der Vorstand des Vereins ist zuständig für die Festlegung sämtlicher Richtlinien und Bestimmungen des Vereinsreglements. Dieses Reglement umfasst die Vereinsregeln, Kriterien für den Ausschluss von Mitgliedern und die Mitgliederbeiträge der Vereinsmitglieder.
Es ist von Bedeutung, die Privatsphäre der anderen Mitglieder durch vertraulichen Umgang mit deren persönlichen Daten zu respektieren. Es ist wichtig, das Vereinslokal und seine Einrichtung zu schützen und eventuelle Schäden zu melden. Die Anweisungen des Verkaufspersonals und die allgemeinen Vorgaben der Hausordnung sind stets zu befolgen. Gewalt, sexuelle oder verbale Belästigungen gegenüber anderen Vereinsmitgliedern, absichtliche Beschädigungen und Diebstähle führen zu sofortigem Ausschluss. Beim Betreten und Verlassen der Lokalität ist angemessene Lautstärke zu wahren und Rücksicht auf die Nachbarschaft zu nehmen. Es ist eine generelle Pflicht, die Sauberkeit zu gewährleisten. Der Zugang zum Gebäude des Lokals ist ausschliesslich während der festgelegten Öffnungszeiten gestattet. Wir behalten uns vor, die Öffnungszeiten je nach den Erfahrungen mit dem Besucherandrang gegebenenfalls anzupassen. Das Betreten des Fumoirs, sowie das beziehen von Studiencannabis ist für Passiv-Vereinsmitglieder in den Social Club Zeiten untersagt.
Der Austritt als Vereinsmitglied ist jederzeit (auch ohne Begründung) möglich. Vereinsmitglieder können durch den Vereinsvorstand jederzeit aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sie die Ziele und Interessen des Vereins missachten oder die Hausordnung und Vereinsregeln nicht einhalten. Ein Mitglied kann auch ohne detaillierte Angabe von Gründen vom Vorstand ausgeschlossen werden. Vor einem Ausschluss hat das betreffende Vereinsmitglied in jedem Fall das Recht, angehört zu werden.
Durch meine Anmeldung akzeptiere ich das Teilnehmerreglement des Vereins MANY'S.
* In einer einfacheren Verständlichkeit und Lesbarkeit wurden im Teilnehmerreglement Begriffe wie "Studienteilnehmer", "Teilnehmer" etc. in gleicher Weise für Frauen und Männer verwendet.
 

Beitrittserklärung
Bitte lies dir unsere Beitrittserklärung sorgfältig durch und bestätige jeden einzelnen Punkt, um deine Anmeldung gültig und verbindlich zu machen.
Der Vorstand des Vereins ist zuständig für die Festlegung sämtlicher Richtlinien und Bestimmungen des Vereinsreglements. Dieses Reglement umfasst die Vereinsregeln, Kriterien für den Ausschluss von Mitgliedern und die Mitgliederbeiträge der Vereinsmitglieder.
Es ist von Bedeutung, die Privatsphäre der anderen Mitglieder durch vertraulichen Umgang mit deren persönlichen Daten zu respektieren.
Es ist wichtig, das Vereinslokal und seine Einrichtung zu schützen und eventuelle Schäden zu melden. Die Anweisungen des Verkaufspersonals und die allgemeinen Vorgaben der Hausordnung sind stets zu befolgen. Gewalt, sexuelle oder verbale Belästigungen gegenüber anderen Vereinsmitgliedern, absichtliche Beschädigungen und Diebstähle führen zu sofortigem Ausschluss.
Beim Betreten und Verlassen der Lokalität ist angemessene Lautstärke zu wahren und Rücksicht auf die Nachbarschaft zu nehmen. Es ist eine generelle Pflicht, die Sauberkeit zu gewährleisten. Der Zugang zum Gebäude des Lokals ist ausschliesslich während der festgelegten Öffnungszeiten gestattet. Wir behalten uns vor, die Öffnungszeiten je nach den Erfahrungen mit dem Besucherandrang gegebenenfalls anzupassen.
Das Betreten des Fumoirs, sowie das beziehen von Studiencannabis ist für Passiv-Vereinsmitglieder in den Social Club Zeiten untersagt.
Die Vereinsmitglieder tragen halbjährliche Mitgliederbeiträge in Höhe von CHF 100.- pro Mitglied. Diese Beiträge dienen zur Deckung der Kosten für den Betrieb der Konsumräume, die Vergütung des Personals und die Organisation von vereinsinternen Veranstaltungen. Vereinsmitglieder können freiwillig einen höheren Mitgliederbeitrag leisten, welcher vollumfänglich in das Lokal und seine Aktivitäten fliesst.
Die Mitgliederbeiträge werden jährlich durch die Vorstandsversammlung festgesetzt. Austritte aufgrund dessen sind innerhalb von zwei Wochen nach der Entscheidung zulässig. Andernfalls ist der Mitgliederbeitrag für das gesamte folgende Halbjahr zu begleichen.
Der Austritt als Vereinsmitglied ist jederzeit (auch ohne Begründung) möglich. Für die angebrochene Halbsjahresperiode ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen.
Vereinsmitglieder können durch den Vereinsvorstand jederzeit aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sie die Ziele und Interessen des Vereins missachten oder die Hausordnung und Vereinsregeln nicht einhalten. Ein Mitglied kann auch ohne detaillierte Angabe von Gründen vom Vorstand ausgeschlossen werden. Vor einem Ausschluss hat das betreffende Vereinsmitglied in jedem Fall das Recht, angehört zu werden.
Falls ein Vereinsmitglied trotz Mahnung den Mitgliederbeitrag nicht begleicht, wird er ebenfalls vom Vereinsvorstand aus dem Verein ausgeschlossen.
Durch meine Anmeldung akzeptiere ich das Teilnehmerreglement des Vereins MANY'S.
* In einer einfacheren Verständlichkeit und Lesbarkeit wurden im Teilnehmerreglement Begriffe wie "Studienteilnehmer", "Teilnehmer" etc. in gleicher Weise für Frauen und Männer verwendet.
 

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Der Vorstand des Vereins ist zuständig für die Festlegung sämtlicher Richtlinien und Bestimmungen des Vereinsreglements. Dieses Reglement umfasst die Vereinsregeln, Kriterien für den Ausschluss von Mitgliedern und die Mitgliederbeiträge der Vereinsmitglieder.
Es ist von Bedeutung, die Privatsphäre der anderen Mitglieder durch vertraulichen Umgang mit deren persönlichen Daten zu respektieren. Es ist wichtig, das Vereinslokal und seine Einrichtung zu schützen und eventuelle Schäden zu melden. Die Anweisungen des Verkaufspersonals und die allgemeinen Vorgaben der Hausordnung sind stets zu befolgen. Gewalt, sexuelle oder verbale Belästigungen gegenüber anderen Vereinsmitgliedern, absichtliche Beschädigungen und Diebstähle führen zu sofortigem Ausschluss. Beim Betreten und Verlassen der Lokalität ist angemessene Lautstärke zu wahren und Rücksicht auf die Nachbarschaft zu nehmen. Es ist eine generelle Pflicht, die Sauberkeit zu gewährleisten. Der Zugang zum Gebäude des Lokals ist ausschliesslich während der festgelegten Öffnungszeiten gestattet. Wir behalten uns vor, die Öffnungszeiten je nach den Erfahrungen mit dem Besucherandrang gegebenenfalls anzupassen. Das Betreten des Fumoirs, sowie das beziehen von Studiencannabis ist für Passiv-Vereinsmitglieder in den Social Club Zeiten untersagt.
Der Austritt als Vereinsmitglied ist jederzeit (auch ohne Begründung) möglich. Vereinsmitglieder können durch den Vereinsvorstand jederzeit aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sie die Ziele und Interessen des Vereins missachten oder die Hausordnung und Vereinsregeln nicht einhalten. Ein Mitglied kann auch ohne detaillierte Angabe von Gründen vom Vorstand ausgeschlossen werden. Vor einem Ausschluss hat das betreffende Vereinsmitglied in jedem Fall das Recht, angehört zu werden.
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* In einer einfacheren Verständlichkeit und Lesbarkeit wurden im Teilnehmerreglement Begriffe wie "Studienteilnehmer", "Teilnehmer" etc. in gleicher Weise für Frauen und Männer verwendet.
 

Coffeeshop

(für alle)

Mo – Fr: 11:30 – 14:00
Sa – So: Geschlossen

Social Club

(für Mitglieder)

Mo – Fr: 16:00 – 21:00
Sa – So: 15:00 – 20:00

Öffnungszeiten

Coffeeshop
Mo – Fr: 11:00 – 14:00 | 19:30-22:00
Sa – So: 17:00 – 22:00

Social Club
Mo – Fr: 14:30 – 19:30
Sa – So: 13:00 – 17:00

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Vielen Dank für deine Passivmitgliedschaft
im Verein MANY’S.

Das MANY’S-Team heisst dich
herzlich willkommen

wir freuen uns, dich in unserem Coffeeshop
oder in unserem Online-Shop
begrüssen zu dürfen.

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